Eigentlich ist doch jeder Mensch selbst für seine Gesundheit und Lebensweise verantwortlich. Diese Behauptung ist im Grundsatz natürlich richtig, aber hat das Unternehmen nicht auch eine Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeitern?
Und, nur ein gesunder und motivierter Mitarbeiter ist auch leistungsfähig.
Die Betriebliche Gesundheitsförderung hat das Ziel, gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz zu vermeiden bzw. abzubauen und gesunde Verhaltensweisen zu fördern.
Mögliche Maßnahmen direkt im Unternehmen sind:
– Bewegte Mittagspause
– Joggen lernen Schritt für Schritt
– Rückentraining
– Krafttraining
– Fit mit 3000 Schritt
Was steckt hinter den einzelnen Programmen? Ich gebe Ihnen gerne Auskunft. Gemeinsam finden wir das richtige Programm für Ihr Unternehmen.
Betriebliche Gesundheitsförderung wird staatlich gefördert!
Viele Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind staatlich gefördert von bis zu 500 EUR pro Mitarbeiter und Jahr – einkommenssteuerfrei.
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde der § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz eingeführt. Unternehmen können ihren Beschäftigten einkommenssteuerfrei Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes (Präventionskurse) oder der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Betrag von 500 Euro jährlich pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer anbieten. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern entsprechende Gesundheitsleistungen anbieten, müssen diese somit nicht mehr als sogenannten „geldwerten Vorteil“ mit Steuern und Sozialabgaben belegen.
Auf folgender Seite erfahren Sie mehr zu diesem Thema:
www.bundesgesundheitsministerium.de